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Zollbestimmungen innerhalb der EU


Tabakwaren

Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1000 Gramm Rauchtabak

Alkohol und alkoholhaltige Getränke

Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 10 Liter Spirituosen (z.B. Weinbrand. Whisky, Rum, Wodka)
  • 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala)
  • 60 Liter Schaumweine
  • 110 Liter Bier

Kaffee

10 kg Kaffee oder kaffeehaltige Waren

Parfüm und Wein

Parfüm und Wein unterliegen keinen Beschränkungen für den Eigenbedarf. Dies sind ungefähre Obergrenzen für Waren, die Sie „zum persönlichen Gebrauch“ einführen dürfen. Für alle anderen Waren gibt es keine Obergrenze, sofern wiederum der Kauf „nur zum persönlichen Gebrauch“ nachgewiesen werden kann.

Weitere Hinweise und Antworten finden Sie unter www.zoll.de sowie über die App „Zoll und Reise“, die für alle gängigen Smartphones kostenlos* heruntergeladen werden kann.

*Bitte beachten Sie, dass hierfür Gebühren anfallen können. Diese richten sich nach Ihrem Mobilfunkvertrag.


Für die Schweiz:

Tabakwaren

Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 250 Zigaretten oder Zigarren
  • 250 Gramm Rauchtabak

Alkohol und alkoholhaltige Getränke

Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

  • 1 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 18%
  • 5 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 18%

Für andere alkoholische Getränke müssen unterschiedlich hohe Zollabgaben entrichtet werden.

Andere Waren und Parfüm:

Bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF. Übersteigt der Wert der Waren diese Freigrenzen, sind alle Waren abgabenpflichtig.

Weitere Hinweise und Antworten finden Sie auf der Internetseite www.ezv.admin.ch/ezv/de/home.html.

*Bitte beachten Sie, dass hierfür Gebühren anfallen können. Diese richten sich nach Ihrem Mobilfunkvertrag